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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© 2026 Wirtschaftsblick Autos GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Wirtschaftsblick Autos GmbH, Stuttgart, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und dem Kunden, nachfolgend "Auftraggeber" genannt. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme einer schriftlichen Angebotsbestätigung oder durch die unmittelbare Ausführung der vereinbarten Gartenarbeiten, Terrassenverlegung oder Raseninstallation durch unser Fachpersonal. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur dann an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Für Unternehmen gelten ausschließlich die in diesem Dokument definierten Konditionen für gewerbliche Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung.

2. Umfang der Garten- und Landschaftsleistungen

Die von uns erbrachten Leistungen umfassen streng die in unserem Angebot spezifizierten Arbeiten: saisonale Gartenpflege, Bau und Versiegelung von Terrassen sowie Gartenwegen, Installation und Pflege von Rasenflächen, Planung und Einsatz von Bewässerungssystemen, das Anpflanzen von Bäumen und Stauden sowie die umfassende Gartengestaltung. Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang, etwa zusätzliche Erdarbeiten oder der Kauf seperater Pflanzenmaterialien über Dritte, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und führen zu einer Anpassung des Preisrahmens. Wir sind nicht für die Beschaffung von Baumaterialien verantwortlich, sofern diese nicht explizit im Angebot als "inklusive" markiert ist.

3. Haftungsausschluss und Naturgefahren

Bei der Umsetzung von Gartenprojekten in Stuttgart und Umgebung unterliegen wir natürlichen Gegebenheiten. Für Schäden durch höhere Gewalt, extreme Wetterereignisse (Sturm, Hagel, Dürre), Schädlingsbefall oder Pflanzenkrankheiten, die trotz fachgerechter Durchführung auftreten, haften wir nicht. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel in der Ausführung unserer Handwerksleistungen, wie etwa unsachgemäße Verlegung von Pflastersteinen oder fehlerhafte Technik der Bewässerungsanlagen. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle in gemischten Nutzgärten oder Entwertungen des Grundstücks durch andere Ursachen, ist ausgeschlossen.

4. Datenschutz und Informationssicherheit

Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Planung von Gärten oder der Pflegeverträge entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung. Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn dies zur Vertragsabwicklung (z.B. an Lieferanten für Spezialbäume oder Terrassenmaterial) notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von unserer Abteilung für Gartengestaltung und Planung erstellten Entwürfe, Skizzen, 3D-Visualisierungen und Pflegepläne sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an diesen Werken geht erst nach vollständiger Bezahlung aller Leistungen auf den Auftraggeber über. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Erlaubnis ist eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Designs für kommerzielle Zwecke oder durch Dritte untersagt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich unbefristes Recht zur Nutzung der Entwürfe ausschließlich für das spezifische Objekt in Stuttgart.

6. Kündigung und Rücktritt

Sowohl wir als auch der Auftraggeber können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Zahlungen verzögern oder die erforderlichen Zugänge zum Gartengebiet verwehrt werden. Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers nach Vertragsbeginn sind uns alle bereits erbrachten Leistungen sowie ein angemessener Teil der vereinbarten Gesamtvergütung für den entgangenen Gewinn zu zahlen. Für saisonale Pflegeverträge gilt, dass eine Kündigung nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit oder mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich ist.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliche Sondervermögens ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Firmensitz in Stuttgart. Für Verbraucher gilt das Recht ihres jeweiligen Wohnsitzes, sofern dies zwingend vorgeschrieben ist.

8. Gewährleistung, Mängelrüge und Verbraucherrechte

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unsere Gartenbau- und Landschaftsleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Arbeiten. Bei Mängeln sind wir zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Verbleibt die Nacherfüllung erfolglos oder wird sie vom Auftraggeber zu Recht abgelehnt, kann dieser den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Verbraucherverträgen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unangemessener Benachteiligung.

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